Zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

In diesem Beitrag zum Thema Vorstellungsgespräch zulässige und unzulässige Fragen erfahren Sie, welche Fragen in einem Vorstellungsgespräch gestellt werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen die Fragen gestellt werden können. So finden Sie z. B. Infos zu den Bereichen Lohnpfändung, Schwangerschaft, Behinderung, Gesundheit, Vorstrafen, Gehalt, Religion, etc..

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Zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Was sind zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Insbesondere gibt es bei sehr sensiblen Fragen immer wieder die Möglichkeit auf sonstige Fragebögen zurückzugreifen. Oftmals führen zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch im Nachhinein zu Streitigkeiten, welche nicht selten vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden.

Grundsätzlich gilt es bei der Wahrheit zu bleiben und Sie sollen ehrliche Antworten liefern. Jedoch gibt es Fragen, welche Sie nicht mit der Wahrheit beantworten müssen, diese Fragen sind die unzulässigen Fragen. Stellen darf man diese natürlich, aber sie haben keine rechtlichen Konsequenzen bei Streitigkeiten bzw. einer Falschaussage. Generell sollten Sie aber auch beachten, dass ein Arbeitsverhältnis auch auf Vertrauen beruht und es meist eine Probezeit von 6 Monaten gibt, in der beide Parteien ohne Grund kündigen können.

Diese zulässige und unzulässige Fragen Auflistung zeigt Ihnen kurz und deutlich auf, was in einem Vorstellungsgespräch erlaubt ist und was nicht. Generell ist hierbei auch immer die aktuelle gesetzliche Situation zu beachten:

  • Berufliche Tätigkeit – Die Fragen zu beruflichen Tätigkeiten sind generell zulässig, da diese Fragen gestellt werden müssen, um die Eignung von einem Bewerber festzustellen.
  • Vorheriges Einkommen – Auch Fragen zum vorherigem Einkommen sind zulässig, wenn die Tätigkeiten vergleichbar sind und unzulässig, wenn das Gehalt für den neuen Arbeitsplatz nicht von Bedeutung ist.
  • Behinderung – Die Fragen zu Behinderungen nach dem Schwerbehindertengesetz sind zulässig, da der Arbeitgeber ein wichtiges Interesse aufweist, rechtliche Aspekte anders bewerten und seine Fürsorgepflicht wahren muss.
  • Krankheiten – Durchaus sind auch Fragen zu dauerhaften Krankheiten zulässig, wenn folgende Sachverhalte zutreffen:
    • die Eignung wäre dadurch eingeschränkt
    • oder der Arbeitnehmer wäre dadurch gefährdet
    • oder es besteht eine evtl. Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsantritt im Unternehmen.
    • Unzulässig sind die Fragen bei AIDS, außer bei Bewerbungen im medizinischen Bereich. Hier muss wegen der Infizierungsgefahr und der Gefahr für Andere gefragt werden. Mehr zu der Angabe der Krankheiten erfahren Sie im Beitrag von Merkur.de.
  • Schwangerschaft – Die Frage nach der Schwangerschaft wirft immer wieder Problematiken auf und Sie kann zulässig oder unzulässig sein. Zulässig ist die Frage nur ausnahmsweise, wenn die Schwangere die vereinbarte Tätigkeit nicht erbringen kann oder sich oder das ungeborene Kind gefährden würde. Generell gilt hierbei die Rechtsprechung zu beachten. In der Regel ist die Frage nicht zulässig, wegen eines Urteils des Europäischen Gerichts.

Weitere zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Hier finden Sie noch weitere zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch zu speziellen Sachverhalten.

  • Vermögen – Die Frage zu Vermögens- und Einkommensverhältnissen ist zulässig, bei höheren Positionen, so z. B. bei einem Abteilungsleiter und Manager. Unzulässig sind diese Fragen bei gewöhnlichen Arbeitnehmern.
  • Vorstrafen – Die Fragen zu Vorstrafen, Bewährung und Gefängnis können ebenfalls zulässige oder unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch darstellen. Diese Fragen sind zulässig, wenn der Job etwas mit der Befürchtung zu tun hat, dass z. B. Gelder veruntreut werden oder es bestimmte Auflagen beim Fahren von Fahrzeugen gibt. Unzulässig ist die Frage, wenn Vorstrafen nicht relevant sind für die zu besetzende Stelle oder die Löschfrist für die Vorstrafe ist abgelaufen. Ein Führungszeugnis beantragen Sie bei der Stadt oder der Kommune in der Sie wohnen. Brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie noch eine Anforderung vom Arbeitgeber.
  • Lohnpfändung – Die Fragen zur Lohnpfändung sind grundsätzlich zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Als weitere Ausnahme gilt die Frage nach der Lohnpfändung als zulässig, wenn die Position ein hohes Maß an Vertrauen erfordert, z. B. beim Umgang mit Geld.
  • Gewerkschaft – Die Frage, ob Sie ein Angehöriger der Gewerkschaft sind, ist zulässig, wenn es um eine tarifvertragsrelevante Frage geht. Es muss dem Arbeitgeber jedoch ausreichen, wenn er nach Abschluss vom Arbeitsvertrag feststellt, ob der Tarifvertrag anzuwenden ist. Rechtlich ist diese Frage nicht eindeutig und führt immer wieder zu Streitfällen.
  • Parteien oder politische Gesinnungen – Die Frage nach der politischen Gesinnung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber eine Partei oder parteiverwandt ist, ansonsten ist diese Frage unzulässig.
  • Religion und Kirche – Fragen im Vorstellungsgespräch zu religiösen Sachverhalten, insbesondere der Konfessionszugehörigkeit sind zulässig, wenn der Arbeitgeber die Kirche ist. Weiterhin, wenn die Konfession eine wesentliche Anforderung für den auszuübenden Beruf ist. Ansonsten spielt die Frage keine Rolle. Generell sollte bei diesen Sachverhalten immer die aktuelle Rechtslage in Betracht gezogen werden. Neue Urteile finden Sie in diesem Beitrag: Dürfen kirchliche Arbeitgeber die Religion bestimmen.

Bitte bedenken Sie, dass wir keine Rechtsberatung übernehmen können. Im Notfall sprechen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vor Ort an, ob es sich bei Ihnen um zulässige oder unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch handelt.

Weitere Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch finden.

Weitere Infos

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  • Die Rechtsprechung und gesetzlichen Grundlagen zum Thema zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellunggespräch.